Kolumne vom 6.4.2017
Das „Gesetz zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin vom 27. Januar 2005“ – genannt Neutralitätsgesetz – hat nur sechs Paragrafen. Schon in der Präambel ist der Regelungsbedarf präzise beschrieben: „Alle Beschäftigten genießen Glaubens- und Gewissensfreiheit und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses“. Verteidigt die Neutralität! weiterlesen