Kolumne Juni 2015
Zu dieser Kolumne habe ich schon oft angesetzt und sie dann doch wieder beiseite gelegt. Stets gab es andere Prioritäten. Obwohl im vorgerückten Alter fällt mir die Beschäftigung mit dem Tod und dem Sterben noch schwer – oder gerade deshalb. Immerhin habe ich es notariell beglaubigt bereits zur Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht gebracht. Die Gefahr, einem fremdbestimmten Siechtum ausgeliefert zu sein, scheint gebannt. Anlass dieser Regelung „für den Fall, dass“, waren die juristischen Auseinandersetzungen um Koma-Patienten. Jedenfalls müssen jetzt Angehörige und Ärzte nicht mehr nach meinem „mutmaßlichen Patientenwillen“ fragen.