Mit Recht gegen Rechts 

Kolumne November 2007

Die rechtsextremistische NPD ist verfassungswidrig, sprach jüngst CDU-Innenminister Lorenz Caffier aus Mecklenburg-Vorpommern. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, hält sie eindeutig „für verfassungsfeindlich, für offen rassistisch, für antisemitisch“.

Und selbst für die sächsische FDP-Fraktion erfüllen die Reden ihrer nationaldemokratischen Parlamentskollegen den Tatbestand der Volksverhetzung. Selten sind sich die demokratischen Parteien so einig wie in diesem Punkt. Wenn aber zum verfassungsrechtlichen Widerstand gegen Rechts aufgerufen wird, befällt viele Politiker die große Mutlosigkeit. Dann tarnt sich die Furcht vor dem Verfassungsfeind mit rhetorischen Floskeln. Man müsse sich politisch, nicht juristisch mit dem Gegner auseinandersetzen und Toleranz walten lassen, heißt es plötzlich. Eine weitere Blamage in Karlsruhe wolle man sich kein zweites Mal leisten. Lieber leistet man sich die NPD.  

Statt die bekannten Hindernisse für ein erfolgreiches Verbotsverfahren aus dem Weg zu räumen, setzt der Verfassungsschutz weiterhin auf das angeblich so wertvolle Insiderwissen seiner V-Leute. Den zahlreichen Opfern rechtsextremer Übergriffe hat der vermeintliche Informationsvorsprung bislang ebenso wenig geholfen wie er den Einmarsch der Nationaldemokraten in die Länder- und Kommunalvertretungen verhindern konnte. Zöge man die geheimen Informanten von ihren hohen Parteiämtern ab, wäre die NPD womöglich führerlos. Behaupten böse und etwas voreilige Zungen. 

Doch wären die V-Männer aus der juristischen Schusslinie, könnte das Verfassungsgericht statt über Verfahrensfragen endlich über die in Frage stehende Grundgesetztreue der NPD urteilen. So liegen den Staatsschützern aus Niedersachsen schon seit Jahren ausreichend Beweise gegen die rechtsextremen Parteigänger vor. Wenn sich der Bundesinnenminister also für den Abzug seiner Mittelsmänner in der NPD genauso stark machen würde wie für den Anti-Terror-Einsatz, wäre schon viel gewonnen. Zum Beispiel 1,5 Millionen Euro Steuergelder, mit denen die wahlkampfsubventionierten Extremisten die Demokratie bekämpfen und so „aufklärerische“ Schülerzeitungen wie „Rechts vor links“ oder CDs mit wohlklingenden Titeln wie „Schnauze voll? Wahltag ist Zahltag!“ finanzieren. In den Händen engagierter Sozialarbeiter, die Jugendliche vom „rechten“ Weg abbringen, wären die Gelder sicher besser aufgehoben.

„Das wird immer einer der besten Witze der Demokratie bleiben, daß sie ihren Todfeinden die Mittel selbst stellte, durch die sie vernichtet wurde“, hat Joseph Goebbels nach 1933 den vertriebenen Parlamentariern voller Schadenfreude hinterhergerufen. Einen solch hämischen Triumph darf eine wehrhafte Demokratie ihren schärfsten Gegnern heute nicht mehr gönnen. Wenn der NPD-Vorsitzende Udo Voigt offen verkündet: „Wir werden den Parteienstaat öffentlich kritisieren und in dieser Form überwinden“, müssten auch beim letzten Demokraten die Alarmglocken läuten. 66 Prozent der CDU-Anhänger und 74 Prozent der SPD-Wähler nehmen diese Warnsignale ernst und sprechen sich für den erneuten Gang nach Karlsruhe aus. Mit dieser Mehrheit im Rücken sollte es den Politikern nicht mehr so schwer fallen, ihren Worten endlich Taten folgen zu lassen. Also nicht verzagen, sondern klagen.                

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