Das UBER-Übel

Kolumne Oktober 2014

Wer in nächster Zeit in ein Taxi der herkömmlichen Art steigt, um sich auf möglichst direktem Weg sicher von A nach B bringen zu lassen, dem empfehle ich ein Gespräch mit dem Mann oder der Frau hinter dem Lenkrad. Spätestens beim Stichwort UBER kann man einiges über das Taxigewerbe erfahren.

Ich war jedenfalls bis jetzt recht ahnungslos, wusste wenig über die Mühen der Ebene beim Fahren, nichts über die Regelungswut, der die Betreiber ausgesetzt sind. Zwar war mir bekannt, dass nicht jeder einfach ein TAXI-Schild auf dem Dach seines Autos befestigen kann und ab die Post. Auch wusste ich, dass man nach allerlei Prüfungen einen Personenbeförderungsschein braucht.

Jetzt lerne ich ständig dazu, z.B. über verschärfte Gesundheits-Checks und besondere Versicherungspflichten. Auch habe ich mich erst dafür interessiert, als die kalifornische Konkurrenz UBER am Beförderungshorizont aufkreuzte. UBER, diese clevere Geschäftsidee nach dem Motto: Ignoriere bestehende Gesetze, lass andere für dich arbeiten und kassiere eine üppige Provision für die reine Vermittlung. Immerhin ein verlockendes Angebot für Privatleute, die sich etwas dazuverdienen wollen.

Verständlicherweise ist das Taxi-Gewerbe ob der neuen Konkurrenz höchst alarmiert, zumal es nicht der erste Angriff ist. Da lag es nahe, die Gerichte zu bemühen, um sich der unlauteren Wettbewerber zu entledigen. Mit der ersten einstweiligen Verfügung auf Unterlassung schien der Rechtsfrieden vorerst wieder hergestellt. Doch die Car-Boys aus dem Wilden Westen dachten zunächst gar nicht daran, ihr Folge zu leisten. Die Gerichtsentscheide ignorierend, machten sie frech weiter, die hohen Strafandrohungen in den Wind schlagend. Schließlich sei man auf die gleiche Tour schon in mehr als 160 Städten und 43 Ländern unterwegs.

UBER glaubt, auf unser Rechtssystem pfeifen zu können, sich des eigenen Erpressungspotentials gegenüber allen Klägern durchaus bewusst. Und um die Frechheit auf die Spitze zu treiben, erklärt UBER, man würde ja nur vermitteln. Schließlich seien die privaten Gelegenheits-Fahrer für die Einhaltung der entsprechenden Gesetze verantwortlich. 

Wer bei der Einhaltung der strengen Regeln für Taxis auf das Bundeskartellamt gesetzt hat, sieht sich abermals getäuscht. Die Behörde hat offenbar die Seiten gewechselt. Mehr Wettbewerb, gut und schön, aber dann bitte zu gleichen Bedingungen. Der neoliberalen Ideologie folgend, redet ihr Chef jetzt der Liberalisierung das Wort, hat nichts gegen das UBER-Treiben und möchte schon einmal die strengen Anforderungen an Ortskenntnisse abschaffen. Wenn UBER bestehendes Recht verletze, müsse man eben die Gesetze ändern.

In den Medien wird der ungleiche Wettbewerb mit einer eher distanzierten Aufmerksamkeit begleitet. Statt den Rechtsstaat zu verteidigen, wetten sie lieber auf Gewinner und Verlierer. Als sei das Ganze nichts als ein PS-Gladiatorenkampf, titelte eine Berliner Boulevard-Zeitung kalt: „Einer bleibt auf der Strecke.“ Nein, nicht „einer“, unser Rechtsstaat bliebe „auf der Strecke“.

Für dessen Wahrung ist eigentlich auch die Regierung zuständig und verantwortlich. Doch sie schaut nur zu, sieht derzeit keinen Regulierungsbedarf, verstrickt sich lieber in Maut-Händel. Aber vielleicht ist ihr Interesse doch noch über die Steuer zu wecken, sollte die Frechheit siegen. Es würde mich nicht wundern, wenn das US-Unternehmen nicht längst eine Briefkastengarage in einer Steueroase hätte.

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