Kolumne vom 06.08.2020
Glücklich, wer nicht in Berlin auf Wohnungssuche ist. Ich las, dass ein Interessent für eine 3-Zimmer Altbauwohnung im Prenzlauer Berg für Berliner Verhältnisse moderate 610 Euro Kaltmiete zu zahlen hätte. Dies gelte aber nur, wenn der Mieter sich auf eine genau doppelt so hohe Miete im Vertrag einläßt, falls der „Berliner Mietendeckel“ keinen Bestand vor den Gerichten haben würde. Ein Argument mehr für die dringende Berechtigung dieses Mietendeckels, der bei Immobilienbesitzern als investorenfeindliches Teufelszeug verschrieen ist.
Schattenmietverträge könnten zur üblichen Praxis werden, damit Vermieter im Falle eines juristischen Scheiterns der Regulierungsmaßnahme den Anspruch auf entgangene Miete nachträglich einfordern können. Fragen nach der Legalität solcher Verträge hat die Immobilienwirtschaft offenbar nicht zu befürchten.
Aus meinem Freundeskreis habe ich inzwischen ähnliches erfahren. Da läßt ein Vermieter über seinen Wohnungsverwalter mitteilen, dass er das „Gesetz zur Mietbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ generell für verfassungswidrig hält und deshalb ohnehin alle darauf zurückzuführenden Handlungen rückabgewickelt werden müssen. Dann ist noch von „grobem populistischen Unfug“ die Rede, dem man sich „aus staatsbürgerlicher Pflicht“ zur Wehr setzen müsse. Angedroht wird ein disziplinar-, zivil- und strafrechtliches Vorgehen gegen die inzwischen aus anderen Gründen zurückgetretene Senatorin Lompscher und gegen den Regierenden Bürgermeister. Weil der Mieter damit aber noch nicht genug eingeschüchtert ist, bekommt er aus dem Immobilienbüro gleich noch per Post eine neunundfünfzigseitige Standpauke mitgeschickt, nach deren Lektüre er weiß, dass Deutschland am Ende ist. Der Autor ist nach eigenem Bekunden gegenüber der WirtschaftsWoche eine bekennende Heuschrecke, die zugesteht: „der Franz Müntefering von der SPD lag damals gar nicht so falsch.“ Viele Jahre Berufserfahrung haben bei ihm inzwischen ein durchaus kritisches und realistisches Bild der eigenen Hedge-Fonds-Branche geprägt. Und manches im langen Aufsatz über verfehlte Berliner Wohnungspolitik hat durchaus seine Berechtigung – so, wenn beschrieben wird, wie der Abverkauf von sozial gefördertem Wohnraum und die Freude über den erzielten Preis einigen politisch Verantwortlichen in der Hauptstadt den Verstand vernebelt hat und die Pflicht zur Daseinsfürsorge vergessen ließ. Auch der Hinweis, dass Investoren ohne eine gewisse Sicherheit und Aussicht auf Rendite schwer zu motivieren sind, ist nicht von der Hand zu weisen. Nachvollziehen kann ich auch die Forderung an den Staat, bessere Rahmenbedingungen als Anreiz zum Bau bezahlbaren Wohnraums zu schaffen, genügend Bauland auszuweisen und die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Doch dann dreht unser Autor, der gerade verkündet hat, seine Berliner Miethäuser in Eigentumswohnungen zu verwandeln, zu verkaufen und die Neuvermietung jeglichen Leerstandes einzustellen, ins apokalyptische. Um den „diebischen deutschen Umverteilern“ zu entgehen, empfiehlt er, schleunigst Ersparnisse außerhalb Deutschlands und der EU zu veranlagen „so lange dies noch möglich ist“. Es gipfelt in der Drohung, das Land werde zugrunde gerichtet, der Rechtsstaat stehe zur Disposition, Vernunft sei nicht in Sicht „und bis zur Einsicht oder Umsturz werden – wie seinerzeit in der DDR – Jahrzehnte vergehen.“ Warten auf den Umsturz – auch das ein Bild unserer Gesellschaft, anno 2020.
Die Kolumne erschien am 06.08.2020 in der Frankfurter Rundschau und in der Berliner Zeitung.