Kolumne 4. Dezember 2014
Wer in der Zeit der Stalinherrschaft und des großen Terrors als „ausländischer Agent“ gebrandmarkt wurde, hatte nicht mehr lange zu leben oder es erwartete ihn eine lange Lagerhaft. Das prägte sich tief in der kollektiven sowjetischen Erinnerung ein. Man wird es vor zwei Jahren gut bedacht haben, als einige Nichtregierungsorganisationen von der russischen Justiz verpflichtet wurden, sich ins Register „ausländischer Agenten“ eintragen zu lassen. Wer finanzielle Unterstützung aus dem Ausland bezieht, wie zum Beispiel die Böll-Stiftung in Moskau, wer verdächtigt wird, politische Absichten zu verfolgen, und sei es das hehre Ziel, die Zivilgesellschaft zu stärken, der sollte seitdem auf alles gefasst sein.