RT sendet weiter – wo auch immer

Kolumne vom 10.02.2022

Als ich an dieser Stelle vor einem Monat über einen Hetzer mit Tötungsphantasien schrieb, der die Kommentarfunktion des russischen Propagandasenders RT DE als Medium nutzt, ahnte ich nicht, dass er bereits einen Tag nach Veröffentlichung der Kolumne abgeschaltet sein würde. „Gopfrid Stutz“, wie sich der – nach eigenen Angaben – promovierte Jurist aus Baden-Württemberg nannte,  hatte es selbst für das Internet, das so gut wie jeden Unflat zu vertragen scheint, übertrieben und überreizt.

Mitten hinein in die endlich anwachsende öffentliche Erregung über den verbalen Hass im Netz könnte die Kolumne der Frankfurter Rundschau tatsächlich etwas bewegt haben, was kaum noch aufzuhalten schien. Jedenfalls sperrte das in San Francisco ansässige Portal DISQUS Gopfrid Stutz den Zugang, nahm ihm sozusagen den Griffel aus der Hand und verbannte ihn aus der zumeist anrüchigen Gemeinde der RT-Foristen. Durchaus möglich, dass die Beleidigungen und Mordaufrufe gegen namentlich genannte deutsche Politiker für den Hetzer, dessen Identität längst bekannt ist, noch ein juristisches Nachspiel haben. 

Am Tag darauf konnte sich die Lesergemeinde der Internetseiten von RT DE über einen redaktionellen Eintrag wundern, der seitdem jedem Beitrag nachgestellt ist: zwar schätze man die Möglichkeit sehr, eine Plattform zum gegenseitigen Austausch bieten zu können, doch müsse man die Kommentarfunktion „vorübergehend einschränken, bis effektive Mittel und Wege gefunden sind, dass dieses Kommunikationsmittel nicht missbraucht wird.“ Hass, Hetze und Beleidigung wolle man künftig konsequent ausschließen. 

So viel Einsicht, dass nach jahrelangem Betreiben einer Sickergrube die Luft stinkt, war kaum zu erwarten. Vielleicht ist doch einigen Leuten in der Moskauer Zentrale und in der Berlin-Adlershofer Redaktion aufgefallen, dass der Anspruch, eine seriöse Sendeanstalt zu sein, mit den veröffentlichten Selbstdarstellungen ihrer Rezipienten und Kommentarschreiber in deutlichem Widerspruch steht. 

Was inzwischen geschehen ist, hat in der Medienlandschaft für einige Aufregung gesorgt. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg untersagte RT, sein deutschsprachiges Fernsehprogramm linear auszustrahlen, weil in der Bundesrepublik nie eine deutsche Sendelizenz beantragt worden war. Eine von Serbien erteilte Satelliten-Lizenz wurde für ungültig erklärt. Aus Moskau kam die Gegenredaktion, das dortige Büro der Deutschen Welle zu schließen und den Redakteurinen und Redakteuren die Akkreditierung zu entziehen. Eine Gleichsetzung von DW und RT ist zwar absurd – hier ein Sender dessen Tätigkeit von öffentlich-rechtlichen Kontrollgremien begleitet wird, dort ein Organ staatlich finanzierter Auslandspropaganda, das gelegentlich durchaus Aufgaben einer hybriden Kriegsführung erfüllt – aber in der gegenwärtig überhitzten politischen Situation kann jede Überreaktion zum Verhängnis werden.

Gestern hat nun die Berliner RT DE Productions GmbH vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen  „Antrag auf Aufhebung des Sendeverbots“ gestellt. Die Begründung wirkt nicht sehr überzeugend, meint man doch, eine Sendelizenz sei gar nicht nötig, da in Berlin ja „nur“ das Programm produziert werde – ausstrahlen würde es TV-Novosti in Moskau. 

Da jedoch kein RT-Zuschauer seinen Fernseher einschalten muss, weil das Programm ohnehin über Internet zugänglich ist und selbst die Impfgegner-Demos aus deutschen wie aus holländischen Städten stundenlang life übertragen werden, kann die Moskauer Zentrale einem Gerichtsurteil entspannt entgegensehen.

Die Kolumne erschien am 10.02.2022 unter dem Titel „Russland, Deutschland und die Medien: Ein Hetzer weniger“ in der Frankfurter Rundschau.

____________________

Nachtrag: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Baden-Baden vom 15.11.2022:

Volksverhetzung und Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens

Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat am 24.10.2022 die öffentliche Klage gegen einen 67jährigen deutschen Staatsangehörigen aus Baden-Baden erhoben und beim Amtsgericht Baden-Baden den Erlass eines Strafbefehls über eine Gesamtgeldstrafe von 300 Tagessätzen von 20 Euro beantragt. Dem Beschuldigten wird Volksverhetzung in 2 Fällen, Belohnung und Billigung von Straftaten in 4 Fällen, Beleidigung von Personen des politischen Lebens in 14 Fällen, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole und weitere Straftaten zur Last gelegt. Der Beschuldigte soll zwischen Oktober 2021 und Januar 2022 in zahlreichen Fällen über eine Kommentarfunktion, die ein deutschsprachiger russischer Fernsehsender über einen Internetdienst anbietet, u.a. mehrere Mitglieder der Bundesregierung und von Landesregierungen in übelster Weise geschmäht, zu ihrer Ermordung aufgerufen, die Bundesrepublik Deutschland als „Deutsche Volldeppendiktatur“ beschimpft und rechtswidrige Taten in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich bzw. durch Verbreiten eines Inhaltes gebilligt haben. Beim Amtsgericht wurde zugleich die Einziehung des vom Beschuldigten genutzten Personal Computers beantragt.

Ein Gedanke zu „RT sendet weiter – wo auch immer“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert