Staatsanwaltschaft Baden-Baden über ein Urteil gegen „Gopfrid Stutz“

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Baden-Baden vom 15.11.2022:

Volksverhetzung und Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens

Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat am 24.10.2022 die öffentliche Klage gegen einen 67jährigen deutschen Staatsangehörigen aus Baden-Baden erhoben und beim Amtsgericht Baden-Baden den Erlass eines Strafbefehls über eine Gesamtgeldstrafe von 300 Tagessätzen à 20 Euro beantragt. Dem Beschuldigten wird Volksverhetzung in 2 Fällen, Belohnung und Billigung von Straftaten in 4 Fällen, Beleidigung von Personen des politischen Lebens in 14 Fällen, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole und weitere Straftaten zur Last gelegt. Der Beschuldigte soll zwischen Oktober 2021 und Januar 2022 in zahlreichen Fällen über eine Kommentarfunktion, die ein deutschsprachiger russischer Fernsehsender über einen Internetdienst anbietet, u.a. mehrere Mitglieder der Bundesregierung und von Landesregierungen in übelster Weise geschmäht, zu ihrer Ermordung aufgerufen, die Bundesrepublik Deutschland als „Deutsche Volldeppendiktatur“ beschimpft und rechtswidrige Taten in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich bzw. durch Verbreiten eines Inhaltes gebilligt haben. Beim Amtsgericht wurde zugleich die Einziehung des vom Beschuldigten genutzten Personal Computers beantragt.

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Über den Täter „Gopfrid Stutz“ informierten die Kolumnen in der Frankfurter Rundschau „Ein Sender und der Sumpf der Hetzer“ und „RT DE sendet weiter – wo auch immer“ im Januar 2022. Seit Oktober 2022 hat RT DE in seiner Funktion als russischer Propagandasender in der hybriden Kriegsführung nach vorübergehender Abschaltung seine Kommentarfunktion wieder aktiviert. Der inzwischen mit mehr als 1000 Kommentaren erscheinende Autor „G.S.“ kommt dem aufmerksamen Leser bekannt vor.

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