Kolumne März 2012
Von einem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sollte man erwarten, dass er keinen Unterschied macht zwischen EU-Bürgern und Nicht-Europäern. Denn das Recht des Menschen auf Unversehrtheit und Wahrung seiner Würde ist unteilbar. Dennoch hat kürzlich ein Urteil Aufsehen erregt, mit dem die Straßburger Richter der Klage einer Gruppe von 24 Afrikanern gefolgt sind.