Kolumne vom 06.08.2020
Glücklich, wer nicht in Berlin auf Wohnungssuche ist. Ich las, dass ein Interessent für eine 3-Zimmer Altbauwohnung im Prenzlauer Berg für Berliner Verhältnisse moderate 610 Euro Kaltmiete zu zahlen hätte. Dies gelte aber nur, wenn der Mieter sich auf eine genau doppelt so hohe Miete im Vertrag einläßt, falls der „Berliner Mietendeckel“ keinen Bestand vor den Gerichten haben würde. Ein Argument mehr für die dringende Berechtigung dieses Mietendeckels, der bei Immobilienbesitzern als investorenfeindliches Teufelszeug verschrieen ist.