Solidarität mit dem russischen Menschenrechts-Aktivisten Oleg Orlow!

Oleg Orlow wurde am 27.02.2024 zu zweieinhalb Jahren Lagerhaft verurteilt. Als Mitglied der Menschenrechtsorganisation MEMORIAL war er an der Seite von Sergej Kowaljow mehrfach zu Gast in der Akademie der Künste.

Als Ehrenpräsident der Akademie protestiere ich gegen dieses Gesinnungsurteil. Es wurde verhängt, weil Orlow nach dem russischen Einmarsch in einem in der französischen Internetzeitung Mediapart  veröffentlichten Artikel die Aggression gegen die Ukraine einen Krieg nannte. „Sie wollten den Faschismus, sie haben ihn bekommen“, lautete der Titel. Das Urteil gegen Oleg Orlow richtet sich auch gegen die inzwischen verbotene Organisation MEMORIAL.

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Wehrhafte Demokratie: Höcke stoppen!

Campact-Aufruf für die Unterschriftenaktion

Das Kampagnen-Netzwerk Campact hat auf Initiative des Physikers Indra Gosh eine Petition verbreitet, die in wenigen Wochen bis zum 21. Januar 2024 von mehr als 1,5 Millionen Unterstützern unterschrieben wurde. Damit ist ein nötiges Quorum erfüllt: Ab 50.000 Unterzeichnern müsste sich – wenn die Petition eingereicht werden würde – der Petitionsausschuss des Bundestags damit befassen und Gelegenheit zur Anhörung geben. Es geht darum, dem Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke die Grundrechte zu entziehen. Dafür müßte die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 Grundgesetz stellen. Die Petition richtet sich an die Fraktionsspitzen aller Bundestagsparteien (außer der AfD).

Um Extremisten die Grundrechte zu entziehen, muss deren Missbrauch „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ nachgewiesen werden. Über die Grundrechtsverwirkung kann ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die Grundrechtsverwirkung ist neben dem Parteiverbot ein Instrument der „wehrhaften Demokratie“.

Das Online-Portal der SPD, „VORWÄRTS“, schreibt dazu:

Bundestag, Bundesregierung oder Landesregierung können Antrag stellen

Laut Grundgesetz können insbesondere die politisch relevanten Grundrechte entzogen werden, also Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, aber auch das Eigentumsrecht. Im Bundesverfassungsgerichtsgesetz ist zudem vorgesehen, dass auch das Wahlrecht und die Befugnis, öffentliche Ämter auszuüben, entzogen werden können. Nicht zuletzt darauf zielt die Petition im Vorfeld der Thüringer Landtagswahl, die für September geplant ist. Höcke ist Spitzenkandidat der AfD und will Ministerpräsident werden. Einen Antrag auf Entziehung der Grundrechte können laut Gesetz lediglich Bundestag, Bundesregierung oder eine Landesregierung stellen. Bürger*innen können also nur an die Staatsorgane appellieren, diesen Weg zu gehen.

Bisher gab es in Deutschland vier Anträge auf Entziehung der Grundrechte. Betroffen waren ausschließlich Rechtsextremisten: Otto-Ernst Remer (Vize-Vorsitzender der verbotenene Sozialistischen Reichspartei), Gerhard Frey (Verleger der Nationalzeitung) sowie die Neonazis Thomas Dienel und Heinz Reisz. Alle vier Anträge wurden vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.

Auch wenn eine Karlsruher Entscheidung vor der Thüringer Landtagswahl schwierig zu realisieren wäre, würde der massive öffentliche Protest gegen die Kandidatur eines als Faschist auftretenden AfD-Politikers ein Zeichen setzen, dass die „wehrhafte Demokratie“ lebendig ist und verteidigt werden kann.

Im September wird in Thüringen ein neuer Landtag gewählt. Die AfD könnte erstmals stärkste Kraft in einem Bundesland werden, obwohl der Thüringer Verfassungsschutz diesen Landesverband bereits im März 2020 als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat und im darauffolgenden Jahr zum erwiesen extremistischen Beobachtungsobjekt erklärte. Der Verfassungsschutzbericht 2022 des Freistaats Thüringen stellte fest: „Der AfD Landesverband Thüringen ist eine erwiesen rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Der Landesverband vertritt seit Jahren Positionen, die sich gegen die Menschenwürde, gegen das Demokratie- und gegen das Rechtsstaatsprinzip richten. Im Berichtszeitraum ist keine politische Mäßigung eingetreten. Im Gegenteil gelten die unter den genannten Begriffen zusammengefassten verfassungsfeindlichen Positionen, die sich in ziel- und zweckgerichteter Weise gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten, als die beherrschende und weitgehend unumstrittene politische Ideologie innerhalb des Landesverbandes.“

Landes-Parteichef Björn Höcke, der nach einer Feststellung des Verwaltungsgerichts Meiningen aus dem Jahr 2019 als „Faschist“ bezeichnet werden darf, ist als Rechtsextremist einer der einflussreichsten Politiker der AfD.

Hier der Link zur Campact-Unterschriftenaktion.

RNZ-Forum mit Klaus Staeck

„Die Demokratie ist das Kostbarste, was wir haben“ 

Der Politgrafiker, Rechtsanwalt und Wahlkämpfer Klaus Staeck war zu Gast beim RNZ-Forum im Heidelberger Theater.

Beitrag aus der Rhein-Neckar-Zeitung vom 16.11.2023. Autor: Volker Oesterreich

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Klaus Staeck: „Die DDR war damals natürlich auch Barbarei“

SWR Kultur, „ZEITGENOSSEN“, Sendung vom 8. Juli 2023

Klaus Staeck hat als Künstler, Grafikdesigner und auch als Jurist und Rechtsanwalt viel bewegt. Seine politischen und zeitkritischen Parolen auf Plakaten und Postkarten regen bis heute zur Gegenkritik und zum Nachdenken an. Sie beschäftigten oft die Gerichte und hingen in vielen Studentenbuden. Als SPD-Mitglied war Staeck auch politisch aktiv, etwa als Mitglied im Kultursenat von Sachsen-Anhalt. Von 2006 bis 2015 amtierte er als Präsident der Akademie der Künste in Berlin. Staeck lebt in Heidelberg, wo er zu seinem 85. Geburtstag mit der Ausstellung „Satire vor Gericht“ geehrt wurde.

3. Berliner Begegnung

Im Rahmen der Herbst-Mitgliederversammlung fand am 3. Dezember 2022 die „3. Berliner Begegnung – Gedanken zur Zeit“ im Foyer der Akademie der Künste am Hanseatenweg statt. Foto Mayer

Die Berliner Begegnungen zu Beginn der achtziger Jahre vereinten erstmals seit Jahrzehnten Intellektuelle, Autoren und Künstler aus der DDR und der Bundesrepublik, um über Auswege aus der Hochrüstung und dem Kalten Krieg zu diskutieren. Die 3. Berliner Begegnung hatte zwangsläufig den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine im Zentrum der Reden. Klaus Staeck widmete sich in seinem Beitrag den Gefahren für den inneren Frieden der Gesellschaft und für die Demokratie. Der Link zur Audio-Datei (ca. 3’30“).

Installation BUTSCHA – MOSKAU

Moskau, Christi Erlöser Kathedrale
Moskau, Alter Arbat
Moskau, Nikolskaja Uliza

In Moskau hat ein anonymer Künstler seinem Protest gegen das in einem Vorort von Kiew verübte Massaker an Zivilpersonen Ausdruck verliehen. Die Aktion wird unter dem Titel „Butscha-Moskau“ über soziale Netzwerke verbreitet. Der Akteur der Peformance legte sich mit auf dem Rücken gefesselten Händen an bekannte Orte der russischen Hauptstadt. Die Fotos verbreitete der Journalist Kevin Rothrock am 5. April 2022 auf Twitter, mit Verweis auf den Telegram-Post des Magazins  HOLODMEDIA, dessen Redakteure inzwischen nur noch im Ausland arbeiten können.

Künstlerische Aktionen gegen die Politik des Kreml, die als Demonstration gewertet werden oder den Krieg in der Ukraine anders als eine „militärische Spezialoperation“ bezeichnen, werden hart bestraft. Im März 2022 unterschrieb Präsident Putin ein Gesetz, das für die Verbreitung angeblicher „Falschinformationen“ über die russischen Streitkräfte bis zu 15 Jahre Haft vorsieht.

Es geht jetzt darum, Frieden zu organisieren!

Der internationale Druck wird stärker. Die Bundesrepublik solle mit Waffenlieferungen in den von Russland inszenierten Konflikt mit der Ukraine eingreifen. Doch was würde es bringen, in der realen Gefahr einer kriegerischen Auseinandersetzung die letzten Chancen auszulassen, mit der russischen Seite diplomatische Gespräche zu führen, um einen Krieg zu vermeiden?

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