Mehr als 18.000 nehmen teil an Demo gegen rechts in Heidelberg!

Wie überall in der Bundesrepublik versammelten sich am 20. Januar auch in Heidelberg Bürgerinnen und Bürger, um gegen aufkommenden Rechtsextremismus und gegen verfassungsfeindliche Positionen der AfD zu protestieren. Mehr als 100 Gruppierungen aus der Stadt und der Umgebung schlossen sich dem Bündnis „Nie wieder ist jetzt – gemeinsam stark gegen rechts“ an und demonstrierten für den Erhalt der Demokratie.

Die Protestbewegung hat sich vor der Wahl zum Europaparlament im Juni und zu den nächsten Landtagswahlen im September gerade noch rechtzeitig formiert. Das weckt bei den AfD-Funktionären nicht nur Nervosität sondern – Beispiel Höcke – auch Perfidie:

„Man hat zwar Taschenlampen, also Handyleuchten, in den Himmel gehalten. Aber es sah so ein bisschen aus wie 1933 die Fackelmärsche der Nazis,“ sagte Björn Höcke, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag bei einer Bürgersprechstunde über die Demonstranten vor dem Volkshaus in Gera-Zwötzen.

Höcke wird in einem Bericht weiter zitiert: „Ich sage das ausdrücklich in Richtung der ausländischen Kamerateams: Deutschland ist im Jahr 2024 keine funktionierende Demokratie mehr.“ (…) „Die Kartellparteien, vor allem die Roten und Grünen, haben sich eine Straßenkämpfertruppe zusammengebaut. Diese Gutmenschen, oftmals steuerfinanziert, die da die Lichter in die Höhe gehalten haben, das sind dieselben Menschen, die 1933 die Fackelmärsche in Nazideutschland veranstaltet haben.“ *

Der Thüringer Verfassungsschutz hat Höckes Landesverband als gesichert rechtsextrem eingestuft. Er selbst darf nach einer Entscheidung des Meininger Verwaltungsgerichts vom September 2019 als Faschist bezeichnet werden.

Erst vor wenigen Tagen unterstellte Höcke (in einer offiziellen Stellungnahme des von ihm geführten Landesverbandes) Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) einen „totalitären Charakter“ und die Absicht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bekämpfen.

Fazit: Nicht nur Höckes verbale Radikalisierung schreitet fort – auch andere Exponenten der Partei heizen die Stimmung an. Aber mehr als 1,5 Millionen Menschen haben inzwischen eine Petition unterzeichnet, Artikel 18 des Grundgesetzes gegen Björn Höcke anzuwenden, um ihm das aktive und passive Wahlrecht zu entziehen. Diese Initiative und hunderttausende Demonstranten gegen rechts, von München bis Hamburg an einem Wochenende im Januar, verteidigen eine wehrhafte Demokratie in diesem Lande.

* zitiert nach dem Berliner „Tagesspiegel“

Wehrhafte Demokratie: Höcke stoppen!

Campact-Aufruf für die Unterschriftenaktion

Das Kampagnen-Netzwerk Campact hat auf Initiative des Physikers Indra Gosh eine Petition verbreitet, die in wenigen Wochen bis zum 21. Januar 2024 von mehr als 1,5 Millionen Unterstützern unterschrieben wurde. Damit ist ein nötiges Quorum erfüllt: Ab 50.000 Unterzeichnern müsste sich – wenn die Petition eingereicht werden würde – der Petitionsausschuss des Bundestags damit befassen und Gelegenheit zur Anhörung geben. Es geht darum, dem Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke die Grundrechte zu entziehen. Dafür müßte die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 Grundgesetz stellen. Die Petition richtet sich an die Fraktionsspitzen aller Bundestagsparteien (außer der AfD).

Um Extremisten die Grundrechte zu entziehen, muss deren Missbrauch „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ nachgewiesen werden. Über die Grundrechtsverwirkung kann ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die Grundrechtsverwirkung ist neben dem Parteiverbot ein Instrument der „wehrhaften Demokratie“.

Das Online-Portal der SPD, „VORWÄRTS“, schreibt dazu:

Bundestag, Bundesregierung oder Landesregierung können Antrag stellen

Laut Grundgesetz können insbesondere die politisch relevanten Grundrechte entzogen werden, also Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, aber auch das Eigentumsrecht. Im Bundesverfassungsgerichtsgesetz ist zudem vorgesehen, dass auch das Wahlrecht und die Befugnis, öffentliche Ämter auszuüben, entzogen werden können. Nicht zuletzt darauf zielt die Petition im Vorfeld der Thüringer Landtagswahl, die für September geplant ist. Höcke ist Spitzenkandidat der AfD und will Ministerpräsident werden. Einen Antrag auf Entziehung der Grundrechte können laut Gesetz lediglich Bundestag, Bundesregierung oder eine Landesregierung stellen. Bürger*innen können also nur an die Staatsorgane appellieren, diesen Weg zu gehen.

Bisher gab es in Deutschland vier Anträge auf Entziehung der Grundrechte. Betroffen waren ausschließlich Rechtsextremisten: Otto-Ernst Remer (Vize-Vorsitzender der verbotenene Sozialistischen Reichspartei), Gerhard Frey (Verleger der Nationalzeitung) sowie die Neonazis Thomas Dienel und Heinz Reisz. Alle vier Anträge wurden vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.

Auch wenn eine Karlsruher Entscheidung vor der Thüringer Landtagswahl schwierig zu realisieren wäre, würde der massive öffentliche Protest gegen die Kandidatur eines als Faschist auftretenden AfD-Politikers ein Zeichen setzen, dass die „wehrhafte Demokratie“ lebendig ist und verteidigt werden kann.

Im September wird in Thüringen ein neuer Landtag gewählt. Die AfD könnte erstmals stärkste Kraft in einem Bundesland werden, obwohl der Thüringer Verfassungsschutz diesen Landesverband bereits im März 2020 als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat und im darauffolgenden Jahr zum erwiesen extremistischen Beobachtungsobjekt erklärte. Der Verfassungsschutzbericht 2022 des Freistaats Thüringen stellte fest: „Der AfD Landesverband Thüringen ist eine erwiesen rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Der Landesverband vertritt seit Jahren Positionen, die sich gegen die Menschenwürde, gegen das Demokratie- und gegen das Rechtsstaatsprinzip richten. Im Berichtszeitraum ist keine politische Mäßigung eingetreten. Im Gegenteil gelten die unter den genannten Begriffen zusammengefassten verfassungsfeindlichen Positionen, die sich in ziel- und zweckgerichteter Weise gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten, als die beherrschende und weitgehend unumstrittene politische Ideologie innerhalb des Landesverbandes.“

Landes-Parteichef Björn Höcke, der nach einer Feststellung des Verwaltungsgerichts Meiningen aus dem Jahr 2019 als „Faschist“ bezeichnet werden darf, ist als Rechtsextremist einer der einflussreichsten Politiker der AfD.

Hier der Link zur Campact-Unterschriftenaktion.

RNZ-Forum mit Klaus Staeck

„Die Demokratie ist das Kostbarste, was wir haben“ 

Der Politgrafiker, Rechtsanwalt und Wahlkämpfer Klaus Staeck war zu Gast beim RNZ-Forum im Heidelberger Theater.

Beitrag aus der Rhein-Neckar-Zeitung vom 16.11.2023. Autor: Volker Oesterreich

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Klaus Staeck: „Die DDR war damals natürlich auch Barbarei“

SWR Kultur, „ZEITGENOSSEN“, Sendung vom 8. Juli 2023

Klaus Staeck hat als Künstler, Grafikdesigner und auch als Jurist und Rechtsanwalt viel bewegt. Seine politischen und zeitkritischen Parolen auf Plakaten und Postkarten regen bis heute zur Gegenkritik und zum Nachdenken an. Sie beschäftigten oft die Gerichte und hingen in vielen Studentenbuden. Als SPD-Mitglied war Staeck auch politisch aktiv, etwa als Mitglied im Kultursenat von Sachsen-Anhalt. Von 2006 bis 2015 amtierte er als Präsident der Akademie der Künste in Berlin. Staeck lebt in Heidelberg, wo er zu seinem 85. Geburtstag mit der Ausstellung „Satire vor Gericht“ geehrt wurde.

Vor 70 Jahren – Erinnerungen an den 17. Juni 1953 in Bitterfeld

Klaus Staeck nach der Gedenkveranstaltung zum 17. Juni am Denkmal des Bitterfelder Aufstandes im Gespräch mit Oberbürgermeister Armin Schenk.

Paul Werner Wagner im Zeitzeugen-Gespräch mit Klaus Staeck während des Symposiums im Industrie- und Filmmuseum Wolfen

Welche Rolle spielte der Protest der Arbeiter von Bitterfeld und Wolfen vor 70 Jahren im Rahmen des Volksaufstandes des 17. Juni? Dieser Frage widmete sich ein Symposium, zu dem die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt und die Friedrich-Ebert-Stiftung in das Wolfener Industrie- und Filmmuseum eingeladen hatten. Dem Kurator und Journalisten Paul Werner Wagner gelang es, eine Reihe von Experten, darunter Historiker, Kulturwissenschaftler, Publizisten, zusammenzubringen, die belegten, dass Streiks und Aufruhr das gesamte Land und nicht nur Ost-Berlin erfaßt hatten. Besonders gewürdigt wurde der Anteil des Elektromonteurs Paul Othma. Ihm war es wesentlich zu verdanken, dass die Demonstrationen, die zur Bitterfelder Festwiese am heutigen Robert-Schumann-Platz führten, friedlich und ohne Ausschreitungen blieben. Das Symposium endete mit einer beeindruckenden Lesung des aus Halle stammenden Schauspielers Michael Kind, der Briefe aus dem Gefängnis vortrug, die Othmar in mehr als zwölfjähriger Haft ohne Aussicht auf Begnadigung schrieb.

„Satire vor Gericht“

Ausstellung im Justizzentrum Heidelberg vom 9. Februar bis 6. Juli: „Wie Klaus Staeck die Grenzen künstlerischer Freiheit auslotete“

„Kunst, Politik und Recht: Klaus Staeck verbindet diese drei Themen in seinen ausdrucksstarken Plakaten und hat sich mit ihnen auch einige Gerichtsverfahren eingehandelt. “ Rhein-Neckar-Zeitung vom 23.01.2023

Großer Publikumszuspruch zur Eröffnung der Ausstellung.

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3. Berliner Begegnung

Im Rahmen der Herbst-Mitgliederversammlung fand am 3. Dezember 2022 die „3. Berliner Begegnung – Gedanken zur Zeit“ im Foyer der Akademie der Künste am Hanseatenweg statt. Foto Mayer

Die Berliner Begegnungen zu Beginn der achtziger Jahre vereinten erstmals seit Jahrzehnten Intellektuelle, Autoren und Künstler aus der DDR und der Bundesrepublik, um über Auswege aus der Hochrüstung und dem Kalten Krieg zu diskutieren. Die 3. Berliner Begegnung hatte zwangsläufig den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine im Zentrum der Reden. Klaus Staeck widmete sich in seinem Beitrag den Gefahren für den inneren Frieden der Gesellschaft und für die Demokratie. Der Link zur Audio-Datei (ca. 3’30“).